Viele Krebspatienten wollen ihr Äußeres nicht vernachlässigen. Am häufigsten fragen sie, wann sie sich den minimal-invasiven ästhetischen Behandlungen unterziehen können. Manche Patienten müssen gar nicht warten. Wenn der Onkologe zustimmt, können sie sich einer Behandlung mit Hyaluronsäure oder Botulinumtoxin unterziehen. Voraussetzung ist die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des behandelnden Onkologen, die bestätigt, dass der Zustand des Patienten die Durchführung eines bestimmten Eingriffs zulässt.